Baukostenobergrenze beachten
Bauantrag oder Bauanzeige
01.09.2018 -31.12.2022
ab 2023
Die Förderung ist mit einer Obergrenze versehen. Baukosten werden beim 7 b nur bis zu folgender Obergrenze anerkannt. Wer darüber liegt, geht leer aus.
Wer darüber liegt, verliert die7 b-Abschreibung.
Folgende Werte dürfen nicht überschritten werden:
Der Abschluss des Notarvertrags ist nicht entscheidend. Wichtig ist, wann der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige abgegeben wurde.
Folgende unterschiedliche Grenzen gibt es:
Baukosten je qm Wohnfläche
3000 €
5.200 €