Baukostenobergrenze beachten

Bauantrag oder Bauanzeige

01.09.2018 -31.12.2022

ab 2023

 

Die Förderung ist mit einer Obergrenze versehen. Baukosten werden beim 7 b nur bis zu folgender Obergrenze anerkannt. Wer darüber liegt, geht leer aus.

Wer darüber liegt, verliert die7 b-Abschreibung.

Folgende Werte dürfen nicht überschritten werden:

 

 

Der Abschluss des Notarvertrags ist nicht entscheidend. Wichtig ist, wann der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige  abgegeben wurde.

Folgende unterschiedliche Grenzen gibt es:

 


Baukosten je qm Wohnfläche

3000 €

5.200 €