Anzahlung für Handwerkerrechnung

Vorsicht bei Anzahlungen

 

Ein Bauherr sollte für seine Solaranlage 15.000 Euro ausgeben. Der Handwerker wollte  im Jahr 20245 eine Anzahlung von 5.000 Euro.

Erst im nächsten Jahr sollte die Anlage fertiggestellt werden. 

Der Bauherr setzte die Kosten von 5.000 Euro bereits in der Erklärung für 2024 ab.

Doch das Finanzamt machte ihm einen Strich durch die Rechnung.  

Wer etwas anzahlt, geht leer aus. Anzahlungen können erst im darauffolgenden Jahr abgesetzt werden.

Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf am 18.07.2024 (Aktenzeichen 14 K 1966/23 E)

 

Sinnvoller wäre es, auf die Endrechnung des Handwerkers zu warten und erst dann zu überweisen.

 

 

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