Umzugskosten und Arbeitszimmer
Ein Steuerbürger wollte in eine grössere neue Wohnung einziehen. In seiner Steuererklärung beantragte er erstmalig neben den Umzugskosten auch die Kosten für das Arbeitszimmer.
Das Finanzamt lehnte ab. Eine Klage bis zum Bundessfinanzhof blieb leider erfolglos.
Nur unter sehr strengen Auflagen werden Umzugskosten im Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer anerkannt