Darf das Finanzamt Mietverträge anfordern?
Das Finanzamt forderte, die Mietverträge vorzulegen.
Daraufhin wurden die Namen auf den Mietverträgen geschwärzt. Dem Finanzamt genügte das nicht und wollte die Unterlagen mit den Namen der Mieter sehen.
Die Klage ging bis vor den Bundesfinanzhof. Dieser gab dem Finanzamt recht. Ansonsten könne nicht geklärt werden, ob es sich bei der Vermietung an einen nahen Angerhörigen handle.