Baukostenobergrenze beachten

 

Kosten für das Grundstück herausrechnen

Die Kosten für das Grundstück werden nicht in diese Obergrenze einbezogen. 

Beispiel:

Sie kaufen das Haus sm 1.4.2025 für 300.000 Euro. Die Wohnfläche beträgt 100 qm.

Im Kaufrpreis sind die Kosten für das Grundstück mit 80.000 Euro enthalten.

Kaufpreis für das Gebäude:   220.000 Euro

Diesen Wert teilen Sie jetzt durch die Quadratmeter und kommen so auf einen Wert von 2.200 Euro.

Damit sind die Voraussetzungen für eine 7 b-Förderung erfüllt.  

Steuertipp: Gebäudekosten und Grundstück getrennt ausweisen

Die Notare machen es sich im Regel sehr einfach. Der Kaufpreis für das gesamte Grundstück liegt fest, der Anteil für Grund und Boden wird vom Finanzamt geschätzt.

 Wenn Sie den Anteil für das Grundstück und das Gebäude getrennt ausweisen, fahren Sie damit besser. Doch sollte man die Kirche beim Dorf lassen und nicht übertreiben.

Beispiel:

Sie finden ein Haus, das 300.000 Euro kosten soll. Sie gehen zum Notar und tragen den Preis mit 300.000 €uro ein.

Das Finanzamt setzt den Anteil von Grund und Boden mit 20 % an.

Reine Baukosten: 240.000 Euro (300.000 Euro minus 60.000 Euro) 

Sie teilen den Preis in Grund und Boden    mit 260.000 Euro
und das Gebäude                                      mit 40.000 Euro 

und schon haben Sie eine um 20.000 Euro höhere Förderung.