Garagenmiete
Dass Ihre Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung erfasst werden müssen, dürfte wohl jedem klar sein.
Wer denkt aber an die Umsatzsteuer? Wann und warum müssen Sie Umsatzsteuer zahlen?
Die Regeln sind einfach zu verstehen.
Wird eine Garage oder ein Stellplatz separat von einer Wohnraummiete vermietet, fällt für diese Vermietung Umsatzsteuer mit 19 % aus..
Wird die Garage oder der Stellplatz zusammen mit einer Wohnung in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, bleibt die Garagenmiete umsatzsteuerfrei.
Ein Beispiel
Die Miete wird mit der Garage zusammen im einheitlichen Mietvertrag ausgewiesen
Der Vertrag enthält nur die Gesamtmiete für Garage zusammen mit der Miete für Ihre Wohnung.
Das wird von der Umsatzsteuer verschont.
Die Garage wird separat vermietet
Hat ein Eigentümer mehrere Garagen und vermietet das separat, fällt Umsatzsteuer an.
Die besonderen Regeln für Kleinunternehmer
Keine Sorge. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Das sind Personen, wenn
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der Umsatz (Ihre Mieteinnahmen) im Vorjahr 25.000 Euro nicht übersteigt
und
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Im laufenden Jahr der Umsatz unter 100.000 Euro bleibt.
Sobald eine dieser Grenzen überschritten wird, verlieren Sie ab diesem Zeitpunkt die Einstufung als Kleinunternehmer.
Beispiel:
Sie befinden sich im Jahr 2025. Der Umsatz blieb 2024 noch unter 25.000 Euro. Durch die Vermietung Ihrer Garagen (ohne Eigentümer zu sein) wurden im April 2025 mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet. Die Folge: Sie verlieren den Status als Kleinunternehmer und müssen ab Mai Ihren Umsatz mit 19 % versteuern.
Die Vermietung Ihrer Garagen und Stellplätze wird wohl unter diesen Grenzen bleiben. Die Folge: es fällt keine Umsatzsteuer an.
Zusammenfassung:
Wird die Garage zusammen mit der Miete vereinbart, wird von der Umsatzsteuer verschont.
Die separate Vermietung einer Garage löst Umsatzsteuer aus. Dabei sind die Regeln für Kleinunternehmer zu beachten.