Hausgeld ist die Vorauszahlung des Eigentümers einer Immobilie für die Eigentümergemeinschaft.
Daraus werden die Kosten für das gemeinschaftlich Eigentum bezahlt.
Hausgeld setzt sich zusammen aus:
* allgemeine Betriebskosten
* Verwaltungskosten
* Instandhaltungsrücklage
Selbst, wenn im Kaufpreis die Rücklage notariell gesondert ausgewiesen wird - die Rücklage wird nicht anerkannt.
Beispiel:
Verkauf des Hauses für 500.000 Euro.
Der Eigentümer der alten Wohnung hat eine Rücklage von 2.000 Euro angespart.
Der Notar beurkundet den Kaufpreis mit 498.000 Euro und weist die Rücklager mit 2.000 Euro aus.
Trotzdem wird das Finanzamt den Verkauf mit 500.000 Euro ansetzen.
Bei der Einkommensteuer wird eine Rücklage nur dann berücksichtigt, wenn die Verwaltung daraus laufende Ausgeben bestreitet,,
Eine Rücklage gehört zum Eigentum der Gemeinschaft und nicht dem einzelnen Eigentümer.
Eine Hausgeldabrechnung hat im allgemeinen folgende Kosten:
* abziehbare Betriebskosten
* abziehbare Heizkosten
* Nicht abziehbare Kosten
* Rücklagenzuführungen
* Rücklagenentnahmen.
Nur die abziehbaren Kosten und die Rücklagenentnahme, aber nicht die Zuführung zur Rücklage wirken sich steuerlich aus.
Beispiel:
Die Hausgeldabrechnung enthält folgende Posten:
Betriebskosten auf Mieter umlegbar 2.000 Euro
Heizkosten auf Mieter umlegbar 1.200 Euro
Rücklagenentnahme 4.000 Euro
Rücklagenzuführung 8.000 Euro
nur die Betriebskosten, die Heizkosten und die Rücklagenentnahme werden steuerlich berücksichtigt.